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Berlin im Detail
Was bei der Gewerbeentsorgung in Berlin anders ist
Die Pflichttonne bleibt, der Rest ist frei
In Berlin unterliegt der Restabfall zur Beseitigung dem Anschluss- und Benutzungszwang der BSR. Die Pflichtrestmülltonne bleibt also bei der Stadtreinigung, daran führt kein Weg vorbei. Viele Betriebe schließen daraus, dass sie beim gesamten Abfall gebunden sind. Das stimmt nicht.
Alle verwertbaren Fraktionen, also Papier und Pappe, Verpackungen, Glas, Holz und Bioabfall, dürfen Sie frei an einen privaten Entsorger vergeben. Genau dort liegt das Einsparpotenzial: Getrennt gesammelte Wertstoffe gehen in die Verwertung statt teuer in die Beseitigung. Wer alles in die Restmülltonne wirft, zahlt für Material, das einen Wert hat.
Was die Gewerbeabfallverordnung verlangt
Nach § 3 der Gewerbeabfallverordnung müssen Betriebe unter anderem Papier, Pappe und Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle getrennt sammeln. Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße und unabhängig davon, wer die Abfälle abholt.
Ist die Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, ist das zulässig, muss aber dokumentiert werden. Als Nachweis dienen Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege sowie Liefer- und Wiegescheine. Fallen Gemische an, greift zusätzlich die Vorbehandlungspflicht nach § 4, von der Betriebe unterhalb einer Bagatellgrenze von 50 Kubikmetern im Jahr ausgenommen sind.
In der Praxis scheitert es selten am guten Willen, sondern an fehlendem Platz im Innenhof und an Nachweisen, die niemand gesammelt hat. Beides lässt sich lösen, wenn Behältergrößen und Leerungsrhythmus zum tatsächlichen Aufkommen passen.
Wie die Abholung in Berlin abläuft
Die Touren sind nach Stadtgebiet geplant, deshalb gibt es feste Leerungstermine statt Abholung auf Zuruf. Für Gastronomie und Hotellerie liegen die Termine auf Wunsch außerhalb der Stoßzeiten, damit im Innenhof nichts blockiert, wenn Gäste da sind.
Behälter gibt es von 120 bis 1.100 Litern. Welche Größe sinnvoll ist, entscheidet nicht der Katalog, sondern das, was bei Ihnen wirklich anfällt. Wir schauen uns das vorher an und stellen nur die Tonnen, die Sie brauchen.
FAQ
Häufige Fragen zur Entsorgung in Berlin
Für den Restabfall zur Beseitigung gilt in Berlin der Anschluss- und Benutzungszwang, diese Pflichttonne bleibt bei der BSR. Alle verwertbaren Fraktionen wie Papier und Pappe, Verpackungen, Glas, Holz und Bioabfall dürfen Sie dagegen frei an einen privaten Entsorger vergeben. Genau dort liegt in der Regel das Einsparpotenzial.
Die Gewerbeabfallverordnung verlangt in § 3 die getrennte Sammlung unter anderem von Papier, Pappe und Karton, Glas, Kunststoffen, Metallen, Holz, Textilien und Bioabfällen. Ist die Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, muss das dokumentiert werden, etwa durch Lagepläne, Lichtbilder und Wiegescheine.
Die Dokumentationspflicht ist keine Formalie. Bei einer Kontrolle muss der Betrieb nachweisen können, warum bestimmte Fraktionen gemeinsam erfasst wurden. Fehlt der Nachweis, drohen Bußgelder. Wir stellen die Nachweise für die von uns abgeholten Fraktionen bereit, sodass Sie sie im Ordner haben, bevor jemand danach fragt.
In allen zwölf Bezirken, von Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg über Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau bis Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Reinickendorf. Die Touren sind nach Stadtgebiet geplant, feste Leerungstermine gelten deshalb überall.
Von 120 Litern für kleine Büros und Läden bis 1.100 Liter für Gastronomie, Hotellerie und größere Betriebe. Welche Größe und welcher Rhythmus passen, hängt davon ab, wie viel bei Ihnen tatsächlich anfällt. Zu große Tonnen kosten unnötig Geld, zu kleine führen zu überfüllten Behältern und Ärger mit dem Vermieter.
Sobald Ihr bisheriger Vertrag ausläuft oder gekündigt ist. Wir prüfen die Kündigungsfrist mit Ihnen, stellen die neuen Behälter zum Stichtag und übernehmen die Abholung ohne Unterbrechung. Ein Angebot bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden.
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