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Entsorgung verständlich erklärt

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Entsorgung verständlich erklärt

Praxisnahe Tipps zu Kosten, Recht und Trennung. Damit Sie Ihre Entsorgung souverän im Griff haben.

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Häufige Fragen aus dem Ratgeber

Für den Restabfall zur Beseitigung ja, dort gilt der Anschluss- und Benutzungszwang. Alle verwertbaren Fraktionen wie Papier, Verpackungen, Glas und Bioabfall dürfen Sie frei an einen privaten Entsorger vergeben.

Nach § 3 der Gewerbeabfallverordnung unter anderem Papier, Pappe und Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle. Ist die Trennung nicht möglich oder nicht zumutbar, muss das dokumentiert werden.

Schriftlich und fristgerecht. Achten Sie auf die automatische Verlängerung: Viele Verträge verlängern sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Prüfen Sie die Frist, bevor Sie ein neues Angebot annehmen.

Prüfen Sie zuerst, worauf die Erhöhung gestützt wird. Bei einer Indexklausel muss die Berechnung nachvollziehbar sein. Häufig besteht ein Sonderkündigungsrecht. Und in jedem Fall lohnt der Vergleich mit einem zweiten Angebot.

An Posten, die nicht im Angebot standen: Behältermiete, Anfahrtspauschalen, Zuschläge für Fehlwürfe oder Mindermengen. Nehmen Sie Angebot und Rechnung nebeneinander, die Abweichung steht meist in den Nebenpositionen.

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