
BSR-Pflicht oder privater Entsorger: Was Berliner Gewerbe frei wählen darf
Muss mein Betrieb nicht sowieso zur BSR? Diese Frage stellt sich fast jedes Berliner Unternehmen, bevor es über einen Wechsel des Entsorgers nachdenkt. Die Antwort ist klarer, als viele vermuten: In Berlin gilt der Anschluss- und Benutzungszwang der BSR nur für Restabfall zur Beseitigung, also für die Pflichtrestmülltonne. Alle getrennt gesammelten, verwertbaren Abfälle wie Papier, Verpackungen, Glas und Bioabfälle darf Ihr Betrieb dagegen frei an private, zertifizierte Entsorger vergeben. Genau in diesem frei wählbaren Bereich liegt das Sparpotenzial, denn hier herrscht Wettbewerb. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was zwingend zur BSR muss, was Sie frei vergeben dürfen und wie Sie Ihre Situation in drei Schritten prüfen.
Was muss in Berlin zwingend zur BSR?
Für Restabfall zur Beseitigung gilt in Berlin der Anschluss- und Benutzungszwang der Berliner Stadtreinigung (BSR). Grundlage sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 17 KrWG), das Berliner Landesabfallrecht und die Abfallwirtschaftssatzung der BSR. Das bedeutet konkret: Jeder Betrieb, in dem Restabfall anfällt, muss eine Restmülltonne der BSR vorhalten und diesen Abfall der BSR überlassen. Diese sogenannte Pflichtrestmülltonne schreibt auch die Gewerbeabfallverordnung vor (§ 7 GewAbfV).
Für die Pflichtrestmülltonne gilt ein Mindestbehältervolumen, das sich nach Art und Größe des Betriebs richtet. Der Hintergrund ist die Entsorgungssicherheit: Abfälle, die nicht verwertet werden, sollen zuverlässig über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beseitigt werden. Diesen Teil kann Ihnen kein privater Anbieter abnehmen, und seriöse Entsorger behaupten das auch nicht.
Welche Abfälle darf Ihr Betrieb frei an private Entsorger vergeben?
Alle getrennt gesammelten Abfälle, die verwertet werden, fallen nicht unter den Anschluss- und Benutzungszwang. Für diese Fraktionen dürfen Berliner Betriebe frei entscheiden, welcher zertifizierte private Entsorger sie abholt. Das betrifft in der Praxis den größten Teil des betrieblichen Abfallaufkommens:
- Papier, Pappe und Kartonagen: die Fraktion mit dem größten Volumen in Büro und Handel, frei vergebbar
- Verpackungen und Wertstoffe: Leichtverpackungen, Folien, Kunststoffe und Metalle, frei vergebbar
- Glas: Weiß- und Buntglas, etwa aus Gastronomie und Hotellerie, frei vergebbar
- Bioabfälle und Speisereste: getrennt gesammelt und über zugelassene Entsorger verwertet, frei vergebbar
- Weitere getrennt gesammelte Wertstoffe wie Holz oder Textilien: frei vergebbar
Getrenntsammlung ist ohnehin Pflicht: Das verlangt die GewAbfV
Die freie Vergabe der Wertstoffe ist keine Nische, sondern der gesetzlich vorgesehene Normalfall. Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verpflichtet Betriebe, Papier, Kunststoffe, Metalle, Glas, Bioabfälle und Holz getrennt zu sammeln und einer Verwertung zuzuführen. Die Getrenntsammlung ist zu dokumentieren. Bei Verstößen ist ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro möglich (§ 69 KrWG in Verbindung mit der GewAbfV).
Für die Gastronomie gilt eine Besonderheit: Speisereste sind tierische Nebenprodukte und müssen getrennt gesammelt und über zugelassene Entsorger mit Vertrag entsorgt werden. Das ergibt sich aus der GewAbfV und dem EU-Hygienerecht (VO (EG) Nr. 1069/2009). Speisereste gehören also weder in die Restmülltonne noch in die normale Biotonne für Haushalte, sondern zu einem spezialisierten, zugelassenen Entsorger. Auch diesen dürfen Sie frei wählen.
Warum die freie Wahl über Ihre Entsorgungskosten entscheidet
Die Kostenlogik ist einfach: Die Pflichtrestmülltonne der BSR ist der teure, nicht verhandelbare Teil Ihrer Entsorgung. Je konsequenter Ihr Betrieb Wertstoffe getrennt sammelt, desto weniger landet im Restmüll. Dann können Sie das Behältervolumen oder den Leerungsrhythmus der Restmülltonne bis zum zulässigen Minimum reduzieren und zahlen entsprechend weniger Gebühren.
Bei den frei vergebbaren Fraktionen kommt der zweite Hebel dazu: der Wettbewerb. Private Entsorger konkurrieren um Ihren Auftrag, Konditionen und Service lassen sich vergleichen und verhandeln. Sauber getrenntes Papier ist als Rohstoff sogar gefragt. Wer beide Hebel nutzt, also Restmüll minimieren und Wertstoffe im Wettbewerb vergeben, senkt seine Entsorgungskosten spürbar, ohne eine einzige Vorschrift zu verletzen. VASTUM erstellt Ihnen dafür einen kostenlosen Preisvergleich mit transparenten Festpreisen und einem Angebot innerhalb von 24 Stunden.
Häufige Irrtümer rund um die BSR-Pflicht
Rund um den Anschluss- und Benutzungszwang halten sich einige Missverständnisse hartnäckig. Die drei häufigsten stellen wir richtig:
- Irrtum 1: Alles muss zur BSR. Falsch. Nur Restabfall zur Beseitigung unterliegt dem Anschluss- und Benutzungszwang. Papier, Verpackungen, Glas, Bioabfälle und weitere Wertstoffe dürfen Sie frei vergeben.
- Irrtum 2: Private Entsorger sind in Berlin nicht erlaubt. Falsch. Zertifizierte private Entsorgungsunternehmen sind für verwertbare Gewerbeabfälle vollkommen legal und von der Gewerbeabfallverordnung ausdrücklich vorgesehen.
- Irrtum 3: Der Wechsel ist kompliziert. In der Praxis nicht. Zu beachten ist vor allem der laufende Vertrag: Üblich sind Laufzeiten von 1 bis 3 Jahren mit stillschweigender Verlängerung und Kündigungsfristen von oft 3 Monaten zum Laufzeitende. Maßgeblich ist immer Ihr eigener Vertrag. Auf Wunsch übernimmt VASTUM die Kündigung beim bisherigen Anbieter für Sie.
So prüfen Sie Ihre Situation in 3 Schritten
Ob sich ein Wechsel für Ihren Betrieb lohnt, finden Sie mit wenig Aufwand heraus. Gehen Sie so vor:
- Schritt 1: Verträge und Rechnungen sichten. Welche Behälter stehen bei Ihnen, welche davon sind BSR-Pflichttonnen, welche laufen über private Anbieter? Notieren Sie Laufzeiten und Kündigungsfristen aus Ihrem Vertrag.
- Schritt 2: Abfallmengen und Trennung prüfen. Landen Papier, Verpackungen, Glas oder Speisereste noch im Restmüll? Dann ist Ihre Pflichtrestmülltonne vermutlich größer und teurer als nötig.
- Schritt 3: Angebote vergleichen. Holen Sie für alle frei vergebbaren Fraktionen Vergleichsangebote ein. VASTUM übernimmt das für Sie: kostenloser Preisvergleich, Angebot innerhalb von 24 Stunden, feste Ansprechpartner und Entsorgung in ganz Berlin. Auf Wunsch kümmern wir uns auch um den kompletten Wechsel inklusive Kündigung beim Altanbieter.
Hinweis: Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung
Dieser Artikel gibt die Rechtslage in Berlin nach bestem Wissen vereinfacht wieder. Er bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder eine Rechtsberatung. Bei Fragen rund um die praktische Umsetzung, von der Behälterwahl bis zum Wechsel des Entsorgers, unterstützt Sie das Team von VASTUM gerne persönlich.
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Häufige Fragen zum Thema
Ja. Für Restabfall zur Beseitigung gilt in Berlin der Anschluss- und Benutzungszwang der BSR. Jeder Betrieb braucht eine Pflichtrestmülltonne mit einem Mindestvolumen, das sich nach Art und Größe des Betriebs richtet.
Ja. Alle getrennt gesammelten, verwertbaren Fraktionen wie Papier und Pappe, Verpackungen und Wertstoffe, Glas sowie Bioabfälle dürfen Berliner Betriebe frei an private, zertifizierte Entsorger vergeben.
Ja. Für verwertbare Gewerbeabfälle sind zertifizierte private Entsorgungsunternehmen legal und von der Gewerbeabfallverordnung ausdrücklich vorgesehen. Nur der Restmüll zur Beseitigung muss der BSR überlassen werden.
Ja, bis zum zulässigen Mindestvolumen. Je konsequenter Ihr Betrieb Wertstoffe getrennt sammelt, desto weniger Restmüll fällt an und desto kleiner kann die teure Pflichtrestmülltonne ausfallen.
Speisereste müssen getrennt gesammelt und über zugelassene Entsorger mit Vertrag entsorgt werden. Das verlangen die Gewerbeabfallverordnung und das EU-Hygienerecht (VO (EG) Nr. 1069/2009). Den zugelassenen Entsorger dürfen Sie frei wählen.
Meist überschaubar. Entscheidend sind Laufzeit und Kündigungsfrist Ihres bestehenden Vertrags, üblich sind 1 bis 3 Jahre Laufzeit und Fristen von oft 3 Monaten zum Laufzeitende. VASTUM übernimmt auf Wunsch die Kündigung beim bisherigen Anbieter und erstellt ein kostenloses Angebot innerhalb von 24 Stunden.
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